Ich verfolge das Prinzip einer umfassenden Betreuung:
Im Mittelpunkt jeder Handlung muss immer der Mandant stehen; der Rechtsanwalt selbst ist nur sein Dienstleister.
Eine umfassende Betreuung beschränkt sich nicht allein auf die juristische Beratung. Vielmehr hat sie stets die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen des Mandanten zu berücksichtigen.